Europa

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

ROSS EUROPA GmbH
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Stand: Mai 2022

Geltungsbereich
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle, auch künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Käufer. Entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Käufers erkennt ROSS EUROPA GmbH - im Folgenden als ROSS bezeichnet - nicht an, es sei denn, ROSS hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen ROSS und dem Käufer zwecks Durchführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen werden auch wirksam durch die Entgegennahme der Lieferungen von ROSS, sie können in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.rosseuropa.com eingesehen und als Datei heruntergeladen werden

Angebote und Auftragsbestätigung

  1. Sämtliche Angebote für ROSS -Erzeugnisse, auch diejenigen etwaiger Handelsvertreter von ROSS, erfolgen freibleibend und vorbehaltlich jederzeitiger Änderungen und Berichtigung. Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es in jedem Falle einer schriftlichen Auftragsbestätigung von ROSS.
  2. ROSS-Erzeugnisse sind zur Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland und für die Ausfuhr und den Weiterverkauf in alle Länder bestimmt, für die keine besonderen Ausfuhrgenehmigungen der USA und/oder der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind. In Fällen von bestehenden US- oder auch deutschen Embargobestimmungen wird ROSS von einer Lieferverpflichtung frei.
  3. ROSS behält sich das Recht vor, Preise und/oder Bedingungen von Angeboten und Aufträgen zu berichtigen, falls diese Preise bzw. Bedingungen infolge von Schreib- oder Übertragungsfehlern sowie einer fehlerhaften Auslegung von Kundenspezifikationen, unrichtig sind.

Preise, Rechnungen, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Preise in Angeboten und Rechnungen verstehen sich in EURO, ausschließlich Verpackung ab ROSS, Werk Langen (Hessen), Bundesrepublik Deutschland.
  2. Der Mindest-Warenwert pro Sendung beträgt EUR 40,00 zuzüglich Mehrwertsteuer, Transportkosten, Versicherungsspesen, sonstiger Nebenkosten. Bei niedrigeren Bestellwerten ist die Differenz bis zu diesem Mindestbestellwert zu bezahlen.
  3. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind alle Rechnungen zahlbar netto ohne Abzug entsprechend der Fakturierung in Euro oder einer anderen frei konvertierbaren Währung, und zwar innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ROSS anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Käufer ist nur zulässig, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die etwaige Entgegennahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Käufers.
  4. Wird ein Auftrag in Teillieferungen abgewickelt, so erfolgt die Abrechnung dementsprechend auf Basis dieser Teillieferungen. Hält der Käufer den Abrufturnus nicht ein, so kann ROSS den Liefergegenstand zu den ursprünglich vereinbarten Terminen dergestalt in Rechnung stellen, als sei Lieferung zu diesen Terminen erfolgt.
  5. Mengen- und Mängelrügen sowie Beanstandungen fehlerhafter Rechnungen sind ROSS gegenüber vom Käufer unverzüglich zu erheben, andernfalls werden sie nicht anerkannt.
  6. ROSS behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer ROSS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt an ROSS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, ist ROSS jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Vorbehaltsware, insbesondere durch Weiterleitung der Erlöse aus der Weiterveräußerung nicht mehr nachkommt. In diesen Fällen kann ROSS verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt und alle sonstigen zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für ROSS vorgenommen. Wird der gelieferte Gegenstand mit anderen, ROSS nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ROSS das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu dem anderen verarbeiteten Gegenstand zu der Zeit der Verarbeitung.

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Sendung wird nur auf Verlangen des Käufers versichert, wobei der Käufer die Kosten zu tragen hat.
  2. Von ROSS angegebene Liefertermine bzw. Lieferfristen gelten nur als annähernd, es sei denn, es wurde schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart. Der Beginn einer Frist setzt die Abklärung aller offenen Fragen und die Einhaltung aller insoweit bestehenden Verpflichtungen des Käufers voraus. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger, unvorhergesehener, nicht von ROSS zu vertretender Umstände führen nicht zu einer Haftung von ROSS wegen Verzugs oder aus sonstigen Gründen. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so sind ROSS und der Käufer nach Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens in Fällen, in denen der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten seitens ROSS beruht, ein kaufmännisches Fixgeschäft schriftlich vereinbart wurde oder wegen eines von ROSS zu vertretenden Verzuges das Interesse des Käufers an der Vertragserfüllung fortgefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung von ROSS jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Gewährleistung, Mängelrechte

  1. ROSS gewährleistet, dass ihre Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang mangelfrei sind und die vereinbarte Beschaffenheit haben. Die vereinbarte Beschaffenheit entspricht den bei Auftragsbestätigung maßgeblichen Spezifikationen gemäß Datenblatt oder Sondervereinbarung. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Käufers ist die ordnungsgemäße Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB durch den Käufer. Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängel der gelieferten Produkte / erbrachten Leistungen verjähren – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - nach 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Leistungserbringung. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln verjähren, wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder auf grober Fahrlässigkeit von ROSS beruhen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist.
  2. Haben die Produkte oder die Leistungen bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit, leistet ROSS durch Nacherfüllung in der Weise Gewähr, dass ROSS nach ihrer Wahl entweder die betreffenden Teile instand setzt oder die Produkte oder Leistungen durch mangelfreie Produkte oder Leistungen ersetzt. In Fällen von gewünschten Kostenvoranschlägen für Reparaturen wird eine Servicegebühr von 68,00 € + Mehrwertsteuer berechnet, diese Gebühr entfällt jedoch, wenn ein Reparaturauftrag oder auch eine Ersatzbestellung für ein Neuteil erteilt wird.
  3. ROSS kann wegen eines Mangels mehrfach nachbessern und nach pflichtgemäßem Ermessen von der Nachbesserung zur Nachlieferung übergehen. ROSS trägt alle durch die Nacherfüllung anfallenden Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, und Materialkosten, soweit diese nicht dadurch entstehen, dass die Produkte an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. Der Käufer kann ROSS zur Mitwirkung der Nacherfüllung eine angemessene Frist von mindestens zwei Wochen setzen und, im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung während dieser Frist, nach Ablauf der Frist Minderung verlangen oder, wenn der Mangel nicht unerheblich ist, vom Vertrag zurücktreten.
  4. ROSS haftet nicht für gewöhnliche Abnutzung, vom Käufer gestelltes Material oder Verarbeitung der Produkte seitens des Käufers, Schäden aufgrund unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßen Einbaus oder Betriebs oder aufgrund mangelhafter, nicht ordnungsgemäßer Wartung sowie für Schäden aufgrund der von dem Käufer vorgenommenen Änderungen oder Reparatur der ROSS - Produkte. Für Produkte oder Leistungen, die ROSS von einem Dritten für Zwecke des Weiterverkaufs an den Käufer bezieht, tritt ROSS alle Gewährleistungsansprüche gegen diesen Dritten an den Käufer ab. ROSS bleibt jedoch weiterhin verpflichtet, die zuvor definierte Gewährleistung für den Käufer zu übernehmen, vorausgesetzt, dass der Käufer vorher vergeblich versucht hat, die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten durchzusetzen. Für die Verwendung von Schalldämpfern durch den Käufer gilt Folgendes: Eine Verengung der Entlüftungspforte eines Ventils kann die Ventilfunktion beeinträchtigen. Falls der Käufer Schalldämpfer verwendet, muss sichergestellt sein, dass die Entlüftungspforte nicht durch Verschmutzungen zugesetzt oder beeinträchtigt wird. Die Durchflusskapazität des Schalldämpfers muss größer sein als die Entlüftungskapazität der Ventile. ROSS übernimmt keine Gewähr und lehnt jede Verantwortung für Funktionsstörungen und Schäden ab, die in Verbindung mit einem ROSS-Ventil durch Verwendung eines Schalldämpfers ungeeigneter Größe, Ausführung oder durch dessen unsachgemäße Wartung entstehen.

Schadenersatz

  1. Die Haftung von ROSS, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf Schäden, die ROSS oder die Erfüllungsgehilfen von ROSS vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung wesentlicher Pflichten fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist die Haftung von ROSS der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
  2. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als zuvor festgelegt ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  3. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von ROSS ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
  5. Ansprüche und Rechte wegen Mängeln verjähren, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, 12 Monate nach Inbetriebnahme der Produkte, spätestens jedoch 18 Monate nach Ablieferung. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren, wenn sie auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf grober Fahrlässigkeit von ROSS beruhen, nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt

Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung der bezogenen Produkte liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung von ROSS in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung von ROSS infrage kommen, so ist diese, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der von ROSS gelieferten Ware begrenzt. Konstruktionsänderungen aufgrund technischer Notwendigkeiten oder wegen technischer Verbesserungen bleiben vorbehalten.

Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Käufer ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist nicht zulässig. Der Käufer darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Käufer verpflichtet sich, die Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ROSS zu verändern.

Alle sonstigen Rechte an der Software und der Dokumentation einschließlich Kopien verbleiben bei ROSS bzw. beim Softwarehersteller. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

E-Commerce

Wenn der Käufer Produkte oder Leistungen über eine Webseite oder einen anderen E-Commerce-Prozess von ROSS erwirbt, gilt ergänzend die folgende Regelung:
Der Käufer ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die unter Verwendung seines Kennworts getätigt werden.
Nach erfolgreicher Registrierung kann eine Bestellung vorgenommen werden. Mit Eingabe der persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Bestellung absenden“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs erfolgt die verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren.
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich erst mit der Auftragsbestätigung von ROSS zustande, die Ware wird jedoch erst nach Zahlungseingang (Anzahlung, Vorauskasse bzw. Kreditkartenzahlung) versendet. Die Auftragsbestätigung erfolgt elektronisch. Es steht im freien Ermessen von ROSS, eine Auftragsbestätigung zu erklären.
ROSS hat alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; ROSS lehnt jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und / oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und / oder Zugangsstellen übertragen wurden, und zwar durch Außenstehende, bei denen es sich nicht um Mitarbeiter von ROSS handelt.
Der Besteller stimmt zu, dass ROSS Cookies über die Webseite des Bestellers oder andere E-Commerce-Prozesse verwendet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langen (Hessen), wobei ROSS in jedem Falle berechtigt ist, den Käufer auch am Gerichtsstand seines Sitzes zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, in einem solchen Fall etwaige unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.