Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der OSHA unterscheiden sich in den Details aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme. Beide verlangen jedoch im Allgemeinen, dass der Maschinenhersteller (OEM) und der Endnutzer zusammenarbeiten, um Schutzlösungen zu entwickeln, die optimal auf den Maschinenbetrieb, die Aufgaben des Bedienpersonals und die damit verbundenen Risiken abgestimmt sind. Die Maschinenrichtlinie der EU legt die Hauptverantwortung auf den Maschinenhersteller, während die OSHA-Vorschriften in den USA die Endnutzer in die Pflicht nehmen, die Sicherheit der Maschine zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Anforderungen der Maschinenrichtlinie oder der OSHA finden Sie über die folgenden Links:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - https://eur-lex.europa.eu
OSHA CFR 29 Teil 1910 - https://www.osha.gov
Die Maschinenrichtlinie fordert letztlich, dass bestimmte Komponenten und Maschinen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, die bestätigt, dass sie den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Um die CE-Kennzeichnung anzubringen, muss der Hersteller eine technische Dokumentation vorlegen, die belegt, dass die spezifischen Anforderungen der Richtlinie erfüllt sind.


- Beschreibung des Gerätes, normalerweise begleitet von einem Blockdiagramm
- Schalt- und Verdrahtungspläne
- Aufbauzeichnungen
- Liste der angewandten Normen
- Dokumentation von Risikobeurteilungen und Normenbewertungen
- Beschreibung des Schaltplans
- Datenblätter für kritische Baugruppen
- Stückliste
- Kopien aller Kennzeichnungen und Etiketten
- Kopie der Anleitungen (Benutzer-, Wartungs-, Installationsanleitungen)
- Testberichte
- Qualitätskontroll- und Inbetriebnahmeverfahren
- Konformitätserklärung
Weitere veröffentlichte Richtlinien, die für Hersteller von Maschinen und Maschinenkomponenten gelten, sind die Richtlinien für „Elektrotechnik und Elektronik“ sowie „Maschinenbau“.
Elektrotechnik und Elektronik
Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) 2014/30/EU
Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) 2014/34/EU
Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU
Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU
Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (RoHS) 2011/65/EU
Maschinenbau und Transportmittel
Richtlinie füe Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) 2014/34/EU
Druckgeräterichtlinie (PED) 2014/68/EU
Richtlinie über einfache Druckbehälter (SPVD) 2014/29/EU
Die Terminologie der Maschinenrichtlinie und der OSHA-Vorschriften ist häufig vage formuliert. Mit anderen Worten: Diese Vorschriften sind nicht verbindlich, sondern definieren lediglich die Prozesse, die befolgt werden müssen, um konform zu sein. Es ist unmöglich, eine bestimmte Lösung, ein bestimmtes Gerät oder eine Methode vorzuschreiben, die in unterschiedlichen Anwendungsbereichen wie Bahnhöfen, Stahlwerken, Papierfabriken oder in der Lebensmittelverarbeitung, wo Maschinen und Risiken sehr unterschiedlich sind, gleichermaßen wirksam ist. Der nicht verbindliche Charakter dieser Vorschriften kann Flexibilität bei der Entwicklung von Lösungen ermöglichen, kann aber auch immens frustrierend für Unternehmen sein, die nach konkreteren Anweisungen suchen. Sicherheitsnormen bieten diese Orientierung.
Die Maschinenrichtlinie definiert die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die Einfluss auf die Konstruktion und den Bau der Maschine haben. Normen liefern die technischen Spezifikationen, die erforderlich sind, damit Fachleute Geräte herstellen, die den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Verordnung entsprechen. Normen, die mit europäischen Richtlinien kompatibel sind, werden in der jeweiligen Richtlinie harmonisiert. Die Einhaltung der harmonisierten Normen führt zur Konformitätsvermutung und der Maschinenbauer darf das CE-Zeichen anbringen.