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Das Sicherheitsystem muss genauso gewartet werden wie die Maschine. Wenn das Sicherheitsystem geändert oder teilweise auseinandergebaut wird, wird dringend empfohlen, eine Validierung durchzuführen, um Fehler beim Wiederzusammenbau zu vermeiden. Tatsächlich integrieren die meisten Unternehmen diesen Schritt in ihren präventiven Wartungsprozess, wenn sie Produktionslinien stilllegen oder Upgrades durchführen.

Es ist nicht typisch, dass eine Maschine während der gesamten Lebensdauer der Ausrüstung unverändert bleibt. Alle Änderungen sollten bewertet werden, um festzustellen, ob eine Risikobeurteilung erforderlich ist. ANSI B11.0 bietet Tabelle 1 als Anforderungen für neue und bestehende Maschinen. Beim Austausch nicht vergleichbarer Bauteile oder bei einer Nutzungsänderung der Maschine ist eine erneute Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Tabelle 1 – Anforderungen an neue und bestehende Maschinen

Szenario und Beschreibung Erfordernis
1. Neue Maschinen / Systeme (erstellt unter Verwendung neuer oder gebrauchter Komponenten) Führen Sie eine Risikobeurteilung durch, um sicherzustellen, dass die Risiken auf einem akzeptablen Niveau liegen. Halten Sie sich an die aktuell geltenden Normen.
2. Reparatur/Umbau/Überholung von Maschinen (unter Verwendung vergleichbarer Komponenten) Keine Risikobeurteilung erforderlich. Beachten Sie die zum Zeitpunkt der Herstellung oder Erstinstallation geltenden Standards.
3. Maschinen umbauen/überholen (Verwendung nicht vergleichbarer Komponenten, Änderung der Maschinennutzung) Führen Sie eine Risikobeurteilung durch, um sicherzustellen, dass die Risiken auf einem akzeptablen Niveau liegen. Halten Sie sich bei allen neuen Gefahren an die aktuell geltenden Normen.
4. Maschinen neu konfigurieren/verlagern (bestehende Maschinen werden verlagert oder das Layout wird neu konfiguriert) Führen Sie eine Risikobeurteilung aller Gefahren durch, die durch das neue Layout oder die Änderung der räumlichen Konfiguration entstehen, und stellen Sie sicher, dass die mit den neu konfigurierten Maschinen verbundenen Risiken auf einem akzeptablen Niveau liegen. Befolgen Sie die aktuell geltenden Normen zu allen neuen Gefahren im Zusammenhang mit einem Umzug. Alle anderen (bereits bestehenden) Gefahren entsprechen den geltenden Normen, die zum Zeitpunkt der Herstellung oder Erstinstallation gelten.
5. Maschinen modifizieren, neu konfigurieren oder überholen (Maschinen oder Komponenten werden zu einem bestehenden Maschinensystem hinzugefügt oder daraus entfernt oder werden geändert, um neue Funktionen einzuführen) Führen Sie eine Risikobeurteilung durch, um sicherzustellen, dass die Risiken auf einem akzeptablen Niveau liegen. Halten Sie sich an die aktuell geltenden Normen.

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